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nicht besuchte stunden werden weder rückvergütet, noch durch eine abo-verlängerung kompensiert.
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eine rückvergütung der abonnementsgebühren findet in keinem fall statt.
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ratenzahlung ist nur möglich mit einem dauerauftrag, von welchem nicht zurückgetreten werden kann.
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abos werden ab 4 wochen zusammenhängender ferien entsprechend verlängert. dazu muss das abo vor ferienbeginn beim dap hinterlegt werden. eine nachträgliche verlängerung ist in keinem fall möglich.
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jahres- und halbjahresabos werden automatisch verlängert. eine kündigung hat schriftlich einen monat vor ablauf des abos zu erfolgen.
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feiertage sowie betriebsferien wurden bei der festsetzung der abopreise berücksichtigt.
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versicherung ist sache der teilnehmer/mitglieder. die dap 2000 gmbh und deren team lehnen jegliche verantwortung ab.
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änderungen im kursprogramm bleiben der dap-leitung vorbehalten.
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